Wer gibt die Hygieneregeln für Krankenhäuser in Deutschland vor?

Das Infektionsschutzgesetz als Bundesgesetz legt Maßnahmen zur Infektionsverhütung fest. Von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert-Koch-Institut werden Empfehlungen zur Hygiene und Infektionsprävention gegeben, die sich an den aktuellen wissenschaftlichen Standards orientieren und von den Krankenhäusern umgesetzt werden müssen. Desweiteren erlassen die Länder medizinische Hygieneverordnungen (Med.HygV Bayern). Die Leitung der Einrichtung trägt die Verantwortung für die personelle Besetzung in der Klinikhygiene und technisch-räumliche Ausstattung des Krankenhauses. Aufsichtsbehörden sind die Gesundheitsämter.