
Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 der aktuellen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) haben alle Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: medizinproduktesicherheit@kreisklinik-roth.de