
FAQs
Warum soll die Geburtshilfeabteilung an der Kreisklinik Roth geschlossen werden?
Die Entscheidung beruht auf mehreren Faktoren: die steigenden Anforderungen an die ständige Verfügbarkeit der ärztlichen Geburtshelfer, der Hebammen und des technischen Equipments. Gleichzeitig steigen die Haftungsrisiken. Dies erhöht den personellen und wirtschaftlichen Druck für die Belegärzte bei gleichzeitig rückläufigen Geburtenzahlen in der Region. Von über 600 Geburten beispielsweise in 2018 fiel die Zahl auf deutlich unter 500 in den vergangenen Jahren. Es kommen weniger als die Hälfte aller Neugeborenen, die im Landkreis gemeldet werden, in der Kreisklinik zur Welt. Dies hat unmittelbare finanzielle Auswirkungen für das Haus, weil dadurch Förderungen wegfallen. Mit ein Grund für die Wahl eines anderen Krankenhauses ist auch das Sicherheitsbedürfnis vieler werdender Eltern, die im Fall der Fälle gerne eine Kinderklinik/Pädiatrie „eine Tür weiter“ hätten. Eine Tendenz, die sich auch bundesweit mehr und mehr durchsetzt.
Die Entscheidung wurde nach sorgfältiger Prüfung der ärztlichen Kapazitäten und personellen Ressourcen der Hebammen sowie der wirtschaftlichen Machbarkeit im Sinne einer sicheren Versorgung getroffen. Unter den aktuellen Voraussetzungen ist es nicht möglich, die hohen Ansprüche an eine sichere Geburtshilfe mit den vorhandenen ärztlichen und den weiteren eingebunden personellen Ressourcen das ganze Jahr über durchgehend zu erfüllen.
Zu welchem Termin ist die Schließung der Geburtshilfeabteilung geplant?
Nach aktueller Beschlusslage ist die Schließung der Geburtshilfe zum 01.11.2025 geplant. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Geburten mehr in der Kreisklinik Roth begleitet.
Kann ich bis zu diesem Termin in der Kreisklinik Roth entbinden?
Bitte fragen Sie bei einer geplanten Anmeldung unter Angabe ihres voraussichtlichen Entbindungstermins rechtzeitig noch einmal unter 09171 802-190 nach. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei unzureichender ärztlicher Personalbesetzung kurzfristig zu Engpässen oder vorübergehenden Schließungen kommen kann.
Wo kann ich nach der geplanten Schließung im November in der Region gebären?
Empfehlungen:
Klinikum Nürnberg Süd
Breslauer Straße 201, Haus C, 90471 Nürnberg
Telefon: 0911 398-0
www.klinikum-nuernberg.de
Klinik Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik
Geburtshilfe und Pränatalmedizin
Sankt-Johannis-Mühlgasse 19
90419 Nürnberg
Telefon: 0911 3340 – 2350
www.klinik-hallerwiese.de
Krankenhaus Martha-Maria St. Theresien Standort St. Theresien Frauenklinik
Mommsenstraße 24
90491 Nürnberg
Telefon: 0911 5699-3557
https://st-theresien.martha-maria.de/fachbereiche/kliniken/frauenklinik/kontakt-und-team
Klinikum Fürth
Jakob-Henle-Straße 1, 90766 Fürth
Telefon: 0911 7580—0
www.klinikum-fuerth.de
Universitätsklinikum Erlangen
Krankenhausstraße 12, 91054 Erlangen
Telefon: 09131 85-0
www.uk-erlangen.de
Klinikum Neumarkt in der Oberpfalz
Krankenhausstraße 6, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 420-0
www.klinikum-neumarkt.de
ANregiomed Klinikum Ansbach
Escherichstraße 1
0981 484-0
www.anregiomed.de
Klinikum Altmühlfranken Weißenburg
Krankenhausstraße 1, 91781 Weißenburg i.Bay.
Telefon: 09141 902-0
www.klinikum-altmuehlfranken.de
Wie wird die Nachsorge für Mutter und Kind organisiert?
Hier kommt es während der Schließung zu keinen Änderungen. Die Nachsorge erfolgt weiterhin durch die Hebammen und niedergelassenen Gynäkologen.
Wer übernimmt die Wochenbettbetreuung?
Die Wochenbettbetreuung wird wie bisher durch die freiberuflich tätigen Hebammen im Landkreis übernommen. Soweit Sie noch keine Hebamme haben, können Sie sich unter www.hebamme-roth.de anmelden. Eine frühzeitige Anmeldung (idealerweise im ersten Schwangerschaftsdrittel) wird empfohlen. Eine Übersicht der Verteilung der Hebammen finden Sie unter: https://www.landratsamt-roth.de/themen/gesundheit/gesundheitsregion/hebammenversorgung
Ist eine Notfallversorgung für gebärende Frauen im Falle einer Schließung gewährleistet?
Nein, eine geburtshilfliche Notfallversorgung kann nach Schließung der Geburtshilfeabteilung nicht mehr angeboten werden. Schwangere in den Wehen müssen sich direkt an umliegende Kliniken mit Geburtshilfe wenden. Die Kreisklinik Roth kann und darf aus rechtlichen Gründen keine Geburten mehr betreuen.
Was passiert, wenn ich während der Wehen nicht rechtzeitig in eine Klinik komme?
Für akute Notfälle steht wie gewohnt der Rettungsdienst zur Verfügung. Sie erreichen den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Weitere Hürden: Welche Auswirkungen hätte das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) für die Geburtshilfe an der Kreisklinik?
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bringt ab dem 1. Januar 2027 neue, strengere Vorgaben für Geburtshilfe-Abteilungen in Krankenhäusern. Sowohl im Bereich des Fachärztlichen Personals als auch bei den Hebammen ist nach aktuellem Stand mit steigenden Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit zu rechnen. Entsprechend den aktuellen Vorgaben des KHVVG bräuchte es für eine Geburtshilfeabteilung ab dem 1. Januar 2027 mindestens drei Fachärzte in Vollzeit. Dies entspricht 120 Wochenarbeitsstunden ohne Rufbereitschaftsdienste. Mit dem an der Kreisklinik Roth vorhandenen Belegarztsystem ist diese Anforderung nicht abdeckbar, da die Belegärzte als niedergelassene Ärzte in ihrer Praxis tätig sind. Eine weitere Unsicherheit liegt in der die Beleghebammen betreffenden Ausgestaltung des im November 2025 in Kraft tretenden Hebammenhilfevertrags, in welchen die Vergütungen der Beleghebammen umfassend neu geregelt werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen auch unter 09171 802-296 oder 09171 811344 zur Verfügung. Presseanfragen richten Sie bitte per E-Mail an presse@kreisklinik-roth.de