Hausordnung

Auch im Krankenhaus kommen wir nicht ohne gegenseitige Rücksichtnahme und ohne einige wenige Regeln des Zusammenlebens aus. Unsere Hausordnung soll daher zu einer ruhigen und angenehmen Atmosphäre beitragen, in der Sie sich während Ihres Aufenthaltes wohlfühlen. Sie gilt für alle Patienten, Besucher und sonstige Personen verbindlich, die das Klinikgelände betreten.

1. Ärztliche Weisung und Medikamente

Bitte folgen Sie den ärztlichen Weisungen und nehmen Sie nur die Medikamente ein, welche Ihnen in der Klinik verordnet wurden. Die Einnahme von Medikamenten, welche nicht in der Klinik verordnet wurden, bedürfen der ärztlichen Zustimmung. 

Patienten mit übertragbaren Krankheiten dürfen das Patientenzimmer nur mit ärztlicher Genehmigung verlassen.

2. Visiten und Behandlungstermine

Halten Sie bitte die von den Ärzten, dem Pflegepersonal und den Therapeuten festgelegten Zeiten für Ihre Untersuchungen, Behandlungen, Visiten und Mahlzeiten ein.

3. Ruhezeiten

Die Ruhe ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Behandlung, aber auch der Ihrer Mitpatienten.
Halten Sie daher die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr ein.
Nach 22.00 Uhr sollte der Aufenthalt außerhalb der Patientenzimmer und der Betrieb des Fernsehers unterbleiben.

4. Ihre Entlassung

Am Entlassungstag ist das Patientenzimmer morgens zwischen 09.00 und 11.00 Uhr zu räumen.
Bei der Abendentlassung zwischen 16.00 und 17.00 Uhr stehen Ihnen unsere Aufenthaltsbereiche selbstverständlich zur Verfügung bis Sie abgeholt werden.
Bitte achten Sie darauf, dass der Patientenschrank und das Nachtkästchen vollständig ausgeräumt sind. Die Checkliste „Informationen für Ihre Entlassung“ hilft Ihnen, an alles zu denken.

5. Besuche

Für die Kreisklinik gilt grundsätzlich die tägliche Besuchszeit von 14.00 bis 19.00 Uhr, sofern für spezielle Stationen (z. B. Intensiv, Palliativ, Geburtshilfe) keine separate Besuchszeitenregelung besteht.

Nicht möglich sind Besuche durch Personen mit übertragbaren Krankheiten oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten herrschen. 
Während der Pandemie können die Besuchszeiten variieren oder Besuche nur unter bestimmten Einschränkungen ermöglicht werden.

6. Aufenthaltsmöglichkeiten

Während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik stehen Ihnen und Ihren Besuchern die Aufenthaltsbereiche und der Patientengarten zur Erholung zur Verfügung.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass Sie nur mit ärztlicher Genehmigung vorübergehend das Klinikgelände verlassen dürfen, da ansonsten der Versicherungsschutz für Sie entfällt. 

Beim Verlassen Ihres Patientenzimmers sollten Sie auf das Tragen von Überkleidung (Bademantel, Freizeitanzug o. ä.) achten.
Für Spaziergänge im Patientengarten ist geeignetes Schuhwerk angeraten.

7. Wertgegenstände

Sie werden verstehen, dass die Kreisklinik für Wertgegenstände, Geldbeträge, Schmuck und dergleichen nicht haften kann. Sorgen Sie deshalb für die Sicherheit Ihres Eigentums während des Klinikaufenthaltes (siehe Patienteninformation „Sicherheit im Krankenhaus“).
Die Verwahrung Ihrer Wertsachen im Safe der Verwaltung ist im zumutbaren Umfang möglich.

8. Rauchen und alkoholische Getränke

Nikotin und Alkohol können den Genesungsprozess erheblich beeinträchtigen. Der Genuss von Alkohol und das Rauchen ist daher in der Kreisklinik nicht gestattet.
Auch auf dem Klinikgelände sollten Sie im Interesse Ihrer Gesundheit auf Alkohol- und Tabakkonsum verzichten. Bitte informieren Sie auch Ihre Besucher. 

9. Elektrische Geräte

Der Anschluss und Betrieb von privaten Elektrogeräten (eigener Fernseher, Radio und ähnliches) ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Geräte, die Sie zur Körperpflege benötigen (z. B. Rasierapparat, Föhn).

10. Hygiene

Aus hygienischen Gründen dürfen Tiere und Pflanzen nicht mit in die Klinik gebracht werden.
Speisereste sind zu entsorgen.

11. Patientensicherheit

Ihre Sicherheit und die Ihrer Besucher wird in unserer Klinik sehr ernst genommen. Sollte es dennoch einmal zu einem Zwischenfall kommen, bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen unseres Personals, der Feuerwehr bzw. der Hilfskräfte.

12. Klinikeinrichtung und Sauberkeit

Die Sauberkeit unserer Klinik sowie ein einwandfreier Zustand der Einrichtung liegt uns am Herzen. Tragen Sie bitte Ihren Teil dazu bei, dass die Einrichtungen in der Kreisklinik nicht unnötig verschmutzt oder beschädigt werden. Unserer Umwelt zuliebe, beachten Sie bitte die Regelungen der Kreisklinik zum Umweltschutz und Abfallentsorgung.

13. Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen 

Private Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen in der Kreisklinik Roth sowie auf dem Klinikgelände bedürfen der Zustimmung der abgebildeten Personen.
Aufnahmen mittels der genannten Medien, die mit dem Ziel einer kommerziellen Nutzung oder zur Veröffentlichung erstellt werden, sind ohne vorherige Zustimmung des Klinikvorstandes oder einer benannten Person nicht gestattet. Kulturelle und sonstige Veranstaltungen sind nur mit Erlaubnis der Klinikverwaltung zulässig.

14. Wünsche, Anregungen und Beschwerden

Es liegt uns viel daran, dass unsere Patienten zufrieden sind. Eventuelle Probleme sollten rasch aus der Welt geräumt werden. Bitte sprechen Sie mit uns über Ihre Anliegen, die Sie bewegen. Sagen Sie uns, wenn Ihnen etwas missfällt – das hilft uns, Probleme zügig zu bearbeiten.
Ihre Wünsche, Anregungen und Anliegen können Sie an das Stationspersonal oder das klinikinterne Qualitätsmanagement weitergeben. 

Ihre Klinikleitung