Informationen zur Datenerhebung für die Qualitätssicherung
Ziel der bundesweiten Qualitätssicherung im Gesundheitswesen ist es, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung zu erhalten und zu verbessern.
Dazu müssen die Krankenhäuser bei bestimmten Operationen oder Maßnahmen Daten von Patientinnen und Patienten an Qualitätssicherungsstellen senden. Die Anonymität der Daten wird durch die Verschlüsselung der Versichertennummer gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten gewährleistet.
Privat versicherte Patientinnen und Parienten haben solch eine Nummer nicht, weshalb bei ihnen die Qualität nicht mit diesem Verfahren gemessen werden kann.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), hat für folgende Behandlungen, bei denen Daten ausgewertet werden, ausführliche Informationen für Patientinnen und Patienten erstellt:
G-BA Patienteninformation Datenerhebung Qualitaetssicherung Krankenhaus
G-BA Patienteninformation Datenerhebung Qualitaetssicherung Krankenhaus leichte Sprache
G-BA Patienteninformation Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen
G-BA Patienteninformation Ergänzung Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen
G-BA Patienteninformation Herz-Katheter-Eingriffe-leichte Sprache G-BA Patienteninformation PCI
G-BA Patienteninformation Gallenblasenentfernung-Cholezystektomie
G-BA Patienteninformation Gallenblasentfernung-Cholezystektomie leichte Sprache
G-BA Patienteninformation ambulant erworbene Pneumonie
G-BA Patienteninformation Dekubitusprophylaxe G-BA Patienteninformation gynäkologische Operationen
G-BA Patienteninformation Hüftgelenkversorgung
G-BA Patienteninformation Knieendoprothesenversorgung
G-BA Patienteninformation Mammachirurgie
G-BA Patienteninformation-Herzschrittmacher und Defibrillatoren
G-BA_Patienteninformation Perkutane Koronarintervention