
Mitglieder des Verwaltungsrates
Vorsitzender:
Herbert Eckstein, Landrat (SPD)
Stellvertreter:
Walter Schnell (FW)
Jens Meyer (CSU)
Stellvertreter:
Johannes Mailinger (CSU)
Elke Lades-Eckstein (SPD)
Stellvertreter:
Werner Bäuerlein (SPD)
Dr. Hannedore Nowotny (SPD)
Stellvertreter:
Andreas Buckreus (SPD)
Melanie Plaschke (B90/ Grüne)
Stellvertreterin:
Monika Siebert-Vogt (B90/ Grüne)
Thomas Schneider (FW)
Stellvertreter:
Manfred Preischl (FW)
Max Netter (FDP)
Stellvertreter:
Richard Götz (FDP/ CWG)
Lissy Wild-Heyder (CSU)
Stellvertreterin:
Helga Peter (CSU)
Oswald Brigl (CSU)
Stellvertreterin:
Cornelia Griesbeck (CSU)
Die Aufgabenverteilung zwischen dem Vorstand und dem Verwaltungsrat ist eindeutig. Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind in der Unternehmenssatzung abschließend geregelt. Es sind die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben (Wirtschaftsplan, Jahresrechnung) sowie grundsätzliche strategische Entscheidungen (z. B. medizinische Leistungsstruktur).
In Personalangelegenheiten ist im Verwaltungsrat die Entscheidung über die Einstellung von Chef- und Oberärzten sowie der Pflegedienstleitung vorbehalten; alle anderen Personalentscheidungen liegen ausschließlich beim Vorstand.
Dem Vorstand obliegt damit eine umfassende Geschäftsführung, so die Vergabe aller Aufträge bis 250.000,00 €. Damit wurden die Voraussetzungen für ein schnelles und flexibles Handeln geschaffen.
Struktur als Kommunalunternehmen
Die Kreisklinik Roth wird in der Rechtsform eines selbständigen Kommunalunternehmens geführt. Entscheidend für die Umwandlung des Dienstleistungsunternehmens Krankenhaus in ein Kommunalunternehmen war für die politisch Verantwortlichen im Landkreis Roth (Landrat, Kreistag, Kreisausschuss, Krankenhausausschuss), dass Entscheidungen schneller herbeigeführt werden können, damit eine Anpassung an die sich rasant verändernden Verhältnisse möglich ist, ohne dabei von zum Teil rechtlich vorgegebenen bürokratischen Strukturen behindert zu werden.
Damit hängt zusammen, kurze Wege zu schaffen und für die Verantwortung klare Strukturen zu haben, was weitestgehend die Delegation der Entscheidungsverantwortung voraussetzt.