
Besucherregelungen ab 01.03.2023
Für die Besucher:innen der Kreisklinik Roth wurde die Testpflicht aufgehoben.
Allgemeine Regelungen
- Unsere Besuchszeiten: täglich 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
- Pro Patient dürfen täglich 2 Besucher:innen abwechselnd die Klinik betreten.
- Für alle Personen, in allen Räumen der Klinik (auch in den Patientenzimmern) ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
- Besucher:innen dürfen keine Symtome einer Infektion/Erkältung aufweisen.
- Bitte stimmen Sie ihre Besuche in 2 Bettzimmern mit den Mitpatienten ab. Im Zimmer sollte sich jeweils nur 1 Besucher:in aufhalten.
- Bitte halten Sie zu allen Personen einen Abstand von 1,50 Meter.
- Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch von Patient/-innen nicht erlaubt. (Ausnahme Entbindungsstation)
- Vor Betreten und beim Verlassen der Klinik bitte unbedingt Hände desinfizieren!
Besuche von Schwerstkranken und Sterbenden
- Besuche und die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis sind jederzeit möglich.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen in dieser Ausnahmesituation Patienten besuchen.
Für Begleitpersonen/Kindern und Partner/-innen von Gebärenden gilt:
- Kinder unter 6 Jahren benötigen kein Testnachweis und sind von der Maskenpflicht befreit.
- Die im Familienzimmer eingebuchte Person gilt als Patient.
- In Doppelzimmer darf sich nur der Besuch einer Wöchnerin aufhalten.
- Wenn die Person die Klinik verlässt, gilt sie bei der Wiederkehr als Besucher.
- Die Begleitperson/ die Partnerin/ der Partner wird im Kreißsaal mit einem Antigen-/ PCR Test durch die Hebamme getestet.
- Der Abstrich der Begleitperson/ Partner/-in erfolgt auf eigene Gefahr.
Besuche von Covid-19 Positiven Patienten und Quarantänepatienten
Besuche von Covid-19 Positiven und Quarantänepatienten sind nur im Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der Abteilung möglich.
Der Besucher wird in die notwendigen Schutzmaßnahmen eingewiesen und verpflichtet sich dazu, diese einzuhalten.
Die Klinikleitung