Besucherregelungen ab 01.03.2023

Besucherregelungen

Hier finden Sie unsere aktuelle Besucherregelung. (Stand: 01.03.2023)

Die Testpflicht entfällt bis auf wenige Ausnahmen, die uneingeschränkte FFP2-Maskenpflicht in allen Räumen der Klinik gilt aber weiterhin. Pro Patient dürfen täglich (innerhalb der Besuchszeit) 2 Besucher:innen nacheinander die Klinik betreten.

Für die Besucher:innen der Kreisklinik Roth wurde die  Testpflicht aufgehoben.


Allgemeine Regelungen

  • Unsere Besuchszeiten: täglich 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
  • Pro Patient dürfen täglich 2 Besucher:innen abwechselnd die Klinik betreten.
  • Für alle Personen, in allen Räumen der Klinik (auch in den Patientenzimmern)  ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
  • Besucher:innen dürfen keine Symtome einer Infektion/Erkältung aufweisen.
  • Bitte stimmen Sie ihre Besuche in 2 Bettzimmern mit den Mitpatienten ab. Im Zimmer sollte sich jeweils nur 1 Besucher:in aufhalten.
  • Bitte halten Sie zu allen Personen einen Abstand von 1,50 Meter.
  • Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch von Patient/-innen nicht erlaubt. (Ausnahme Entbindungsstation)
  • Vor Betreten und beim Verlassen der Klinik bitte unbedingt Hände desinfizieren!

Besuche von Schwerstkranken und Sterbenden

  • Besuche und die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis sind jederzeit möglich.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen in dieser Ausnahmesituation Patienten besuchen.

Für Begleitpersonen/Kindern und Partner/-innen von Gebärenden gilt:

  • Kinder unter 6 Jahren benötigen kein Testnachweis und sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Die im Familienzimmer eingebuchte Person gilt als Patient.
  • In Doppelzimmer darf sich nur der Besuch einer Wöchnerin aufhalten.
  • Wenn die Person die Klinik verlässt, gilt sie bei der Wiederkehr als Besucher.
  • Die Begleitperson/ die Partnerin/ der Partner wird im Kreißsaal mit einem Antigen-/ PCR Test durch die Hebamme getestet.
  • Der Abstrich der Begleitperson/ Partner/-in erfolgt auf eigene Gefahr.

Besuche von Covid-19 Positiven Patienten und Quarantänepatienten
Besuche von Covid-19 Positiven und Quarantänepatienten sind nur im Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der Abteilung möglich.
Der Besucher wird in die notwendigen Schutzmaßnahmen eingewiesen und verpflichtet sich dazu, diese einzuhalten.

Die Klinikleitung