Mitglieder des Verwaltungsrates


VORSITZENDER:
Ben Schwarz, Landrat (SPD)

STELLVERTRETER:
Walter Schnell (Freie Wähler)


CSU
Jens Meyer 
Stellvertreter: Johannes Mailinger

Lissy Wild-Heyder 
Stellvertreterin: Helga Peter

Oswald Brigl
Stellvertreterin: Cornelia Griesbeck


SPD
Elke Lades-Eckstein
Stellvertreter: Werner Bäuerlein

Dr. Hannedore Nowotny 
Stellvertreter: Andreas Buckreus


Bündnis 90/Grüne
Melanie Plaschke
Stellvertreterin: Monika Siebert-Vogt


Freie Wähler
Thomas Schneider 
Stellvertreter: Manfred Preischl 


FDP/CWG
Susanne Schneider
Stellvertreter: Richard Götz


(Stand: Januar 2024)

Die Aufgabenverteilung zwischen dem Vorstand und dem Verwaltungsrat ist eindeutig. Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind in der Unternehmenssatzung abschließend geregelt. Es sind die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben (Wirtschaftsplan, Jahresrechnung) sowie grundsätzliche strategische Entscheidungen (z. B. medizinische Leistungsstruktur).

In Personalangelegenheiten ist im Verwaltungsrat die Entscheidung über die Einstellung von Chef- und Oberärzten sowie der Pflegedienstleitung vorbehalten; alle anderen Personalentscheidungen liegen ausschließlich beim Vorstand.
Dem Vorstand obliegt damit eine umfassende Geschäftsführung, so die Vergabe aller Aufträge bis 250.000,00 €. Damit wurden die Voraussetzungen für ein schnelles und flexibles Handeln geschaffen.

Struktur als Kommunalunternehmen

Die Kreisklinik Roth wird in der Rechtsform eines selbständigen Kommunalunternehmens geführt. Entscheidend für die Umwandlung des Dienstleistungsunternehmens Krankenhaus in ein Kommunalunternehmen war für die politisch Verantwortlichen im Landkreis Roth (Landrat, Kreistag, Kreisausschuss, Krankenhausausschuss), dass Entscheidungen schneller herbeigeführt werden können, damit eine Anpassung an die sich rasant verändernden Verhältnisse möglich ist, ohne dabei von zum Teil rechtlich vorgegebenen bürokratischen Strukturen behindert zu werden. 

Damit hängt zusammen, kurze Wege zu schaffen und für die Verantwortung klare Strukturen zu haben, was weitestgehend die Delegation der Entscheidungsverantwortung voraussetzt.